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Kuusamon yhteismetsä Beaver hunting season license 20.8.2025-30.4.2026

Kuusamon yhteismetsä Beaver hunting season license 20.8.2025-30.4.2026


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Artikelbeschreibung
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Die Bibergenehmigung gilt sowohl für die Gebiete Kuusamo als auch Suomussalmi und Luoma Kuusamo.

Die Jagdsaison dauert vom 20. August 2025 bis 30. April 2026. Die Genehmigung wird für die gesamte Jagdsaison verkauft.

Bitte beachten Sie, dass Sturm Paula im Juni 2021 auf den Feldern im Süden von Kuusamo (insbesondere auf dem Särkiluoma-Feld) erhebliche Sturmschäden verursacht hat und die sturmgeschädigten Flächen umfassend rekultiviert werden mussten.

HINWEIS! Im östlichen Teil des LUOMA-Gebiets ist die Jagd mit einer Genehmigung für kleine Raubtiere im Abschnitt Rajavaara vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2025 verboten.

Die Erlaubnis berechtigt ausschließlich zur Jagd auf Biber und alle Kleinraubtiere (Fuchs, Marderhund, Marder, Nerz, Wiesel, Mauswiesel und Dachs) ohne Fangquote.



Die Fangmeldung muss bis spätestens 15. Mai 2026 abgegeben werden.

ANWEISUNGEN ZUM KAUF VON GENEHMIGUNGEN

  • Tragen Sie im Feld „Menge“ die Anzahl der Jäger ein und wählen Sie den gewünschten Tag aus.
  • Tragen Sie die Namen (Vor- und Nachnamen) der Jagdscheininhaber in das Feld „Namen der Jagdscheininhaber“ ein. Es sollten so viele Jagdscheininhaber eingetragen werden, wie Jäger vorhanden sind.
  • Wenn Sie Mehrtageskarten erwerben möchten, legen Sie die Tage entsprechend der vorherigen Anleitung einzeln in Ihren Warenkorb.
  • Wenn Sie Jagdscheine in Papierform wünschen, legen Sie das Produkt Fangbenachrichtigung in Ihren Warenkorb.

Der Jagdschein wird elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Überprüfen Sie stets den Inhalt der Auftragsbestätigung ( Zeitpunkt, Gebiet und Namen der Genehmigungsinhaber). Der Auftragsbestätigung liegen eine Auftragsbestätigung, Karten des Gebiets und etwaige Genehmigungsbedingungen bei. Die Karten und Genehmigungsbedingungen sollten vor Beginn der Jagd sorgfältig geprüft werden. Auch Jagdbeschränkungen sind zu beachten.

Alle Grundstücke innerhalb des Genehmigungsgebiets können mit der kostenlosen Tracker-App „Mein Spiel“ auf eine Karte auf Ihrem Mobiltelefon heruntergeladen werden (in Tracker unter „Karten“ > „Mein Spiel“ > „Gebiets-ID hinzufügen“). Die „Mein Spiel“-ID wird mit der Bestellbestätigung geliefert und erscheint oben auf der Karte, die der Genehmigung beiliegt. Die Tracker-App kann im Google Play Store oder im Apple App Store heruntergeladen werden, indem Sie nach „Tracker“ suchen.

Die Auftragsbestätigung dient als Jagdschein. Drucken Sie diese aus und nehmen Sie den Jagdschein und den Zahlungsbeleg mit in den Wald. Sie benötigen außerdem einen Ausweis. Führen Sie diesen bei der Jagd immer mit sich. Drucken Sie auch die mitgelieferten Karten aus und nehmen Sie sie mit in den Wald.

HINWEIS: Jagdscheine werden erst reserviert, nachdem Sie an der Kasse auf „Bestellung abschicken“ geklickt haben. Sollten die Artikel in Ihrem Warenkorb während der Bestellvorbereitung ausverkauft sein, werden die Scheine nicht gekauft.

Bitte beachten Sie, dass bereits erworbene Genehmigungen von der Rückgabe, dem Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen sind. Eine nachträgliche Änderung der Namen der Genehmigungsinhaber ist nicht möglich.

Der Genehmigungsinhaber trägt die gesetzliche Verantwortung für alle durch die Jagd verursachten Schäden und verpflichtet sich daher, alle Schäden zu ersetzen, die durch ihn selbst oder durch bei der Jagd eingesetzte Helfer oder Hunde verursacht werden.

Nicht alle Flächen des Gemeinschaftswaldes gehören zum Genehmigungsgebiet. Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Erwerb einer Genehmigung nur das Recht erhalten, in den auf der Genehmigungskarte markierten Gebieten zu jagen. Prüfen Sie immer, ob die Jagd in Ihrem Reisegebiet erlaubt ist.

DAS RECHT DES GENEHMIGUNGSKÄUFERS, EINE BEZAHLTE GENEHMIGUNG ZU STORNIEREN

Der Käufer der Genehmigung hat das Recht, die Genehmigung zu widerrufen und den gezahlten Preis abzüglich der Bürokosten in Höhe von 13 Euro erstattet zu bekommen, wenn ihm die Nutzung der erworbenen Genehmigung nicht zumutbar ist, weil er selbst oder eine ihm nahestehende Person plötzlich schwer erkrankt, einen schweren Unfall hat oder stirbt. (Als nahestehende Person gelten Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel und Großeltern) oder wenn ihm ein anderes unerwartetes und schwerwiegendes Ereignis eintritt, aufgrund dessen ihm die Nutzung der erworbenen Genehmigung nicht zumutbar ist. Als andere unerwartete und schwerwiegende Ereignisse gelten beispielsweise erhebliche Sachschäden, etwa ein Brand in einem Haus. Als schwerwiegende Schäden gelten nicht die Erkrankung oder der Tod eines Hundes oder eine Autopanne.

Der Erwerber der Genehmigung muss den Verkäufer der Genehmigung unverzüglich über die Kündigung informieren. Die Behinderung der Genehmigung muss so schnell wie möglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Eintritt des zur Kündigung berechtigenden Hindernisses, durch glaubwürdige Beweismittel, wie z. B. ein ärztliches Attest, einen polizeilichen Ermittlungsbericht oder eine Erklärung der Versicherung, nachgewiesen werden, es sei denn, die Einhaltung der Frist ist für den Erwerber unzumutbar erschwert. Erfolgt die Kündigung aus den oben genannten Gründen nach Beginn der Gültigkeitsdauer der Genehmigung, wird der Genehmigungspreis nicht erstattet.

Windkraftanlagen befinden sich im Kauniskangas-Abschnitt des Kuusamo-Gemeinschaftswalds, in Etelä-Suomussalmi nahe der Grenze zu Hyrynsalmi sowie im Gelände zwischen Loukkuskangas und Iso Palovaara. Bei der Jagd im Bereich von Windkraftanlagen ist besondere Vorsicht geboten. Beim Schießen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Schuss weder die Windkraftanlagen noch die Gebäude oder Anlagen des Windparks beschädigt. Der Inhaber einer Jagderlaubnis haftet für alle verursachten Schäden.


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